# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

## für Partnerkunden (AGB-PK)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

- **Veröffentlicht:** 2024-08-22
- **Aktualisiert:** 2024-09-19

## Beschreibung

(Stand 01.09.2024)

##### Präambel

Die BÜRORING eG, im Folgenden auch „BÜRORING“ oder „der BÜRORING“ genannt, verwendet im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, sogenannten „Partnerkunden“, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerkunden (AGB-PK). Diese gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die BÜRORING an die Partnerkunden erbringt (Eigengeschäft). Einkaufsbedingungen der Partnerkunden haben insoweit keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn BÜRORING solchen Bedingungen nicht widerspricht.

#### 1 Eigengeschäft

Verkauft BÜRORING im Eigengeschäft (Lager- und Streckengeschäften) Waren an den Partnerkunden, so geht die Gefahr auf diesen über, sobald BÜRORING - oder im Fall des Streckengeschäftes der Lieferant - die Ware an den Frachtführer übergeben hat.

Der Partnerkunde ist verpflichtet, die von BÜRORING gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang auf Schäden oder Mängel zu prüfen. Mängel sind vom Partnerkunden mittels Reklamationsformular unverzüglich dem BÜRORING schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware werden Mängelrügen nur noch anerkannt, wenn verdeckte Mängel vorliegen und diese unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt wurden.

Sollte im Garantiefall der Hersteller die Garantie für einen von BÜRORING gelieferten Artikel ablehnen, wird BÜRORING den Artikel dem Partnerkunden erneut berechnen.

Sollte eine Gutschrift erfolgen, erfolgt diese über den Wert lt. dem ursprünglichen Auftrag.

Sollten bei Ersatzlieferungen die Originalartikel nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgt nach Wahl des Partnerkunden eine Ersatzartikelbelieferung mit dem entsprechend neuen Verkaufswert oder es erfolgt eine Gutschrift in der ursprünglichen Betragshöhe.

Ergänzend zu diesen AGB erkennt der Partnerkunde die „Liefer-und Bestellbedingungen sowie Servicepauschalen für Partnerkunden“ der BÜRORING eG in der jeweils gültigen Fassung an.

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2 Zahlungsverkehr

Alle Zahlungen des Partnerkunden erfolgen durch Abbuchung seitens des BÜRORING. Der Partnerkunde erteilt dem BÜRORING hierzu ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat.

Die Nichteinlösung ordnungsgemäß abgerechneter Lastschriften ist ein schwerer Verstoß gegen die Ziele der Genossenschaft und berechtigt den BÜRORING, die Belieferung des Partnerkunden mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Rechnungen sind nach Lieferung sofort fällig. Der Zahlungseinzug fälliger Rechnungen erfolgt einmal pro Woche, i.d.R. am Freitag.

Bei Vorliegen einer Rücklastschrift wird wie folgt verfahren:

Der Betrag der Rücklastschrift ist innerhalb eines Bankarbeitstages nach der Rücklastschrift an BÜRORING zu bezahlen.

Für jede Rücklastschrift und jeden Rückrufwechsel hat der Partnerkunde an BÜRORING eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils € 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Über diese Beträge wird BÜRORING jeweils Rechnung stellen.

#### 3 Sicherheitswahrende Maßnahmen

Der BÜRORING behält sich das Eigentum in allen Formen (einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt) an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vor.

Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sind auf Anforderung durch BÜRORING die von BÜRORING gelieferten Waren mit Aufklebern "Eigentum der BÜRORING eG" zu versehen, die zum Nachweis des Vorbehaltseigentums dienen. Diese Aufkleber können auch von beauftragten Mitarbeitern des BÜRORING auf der Vorbehaltsware angebracht werden.

Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Partnerkunde, BÜRORING-Mitarbeitern Zugang zu den Verkaufs- und Lagerräumen zu gewähren und entsprechende Unterstützung zu leisten.

Der Partnerkunde darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch ohne Zustimmung des BÜRORING weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

Alle aus der Weiterveräußerung dieser Ware entstehenden Forderungen tritt der Partnerkunde schon jetzt an den BÜRORING ab.

Die abgetretenen Forderungen dienen nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zur Sicherung des BÜRORING.

Solange der Partnerkunde seinen Zahlungsverpflichtungen BÜRORING gegenüber nachkommt, ist er selbst zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, andernfalls hat BÜRORING das Recht, die Käufer des Partnerkunden über die Abtretung zu unterrichten und den Einzug vorzunehmen. Der Partnerkunde ist verpflichtet, auf Verlangen des BÜRORING diesem die Namen der jeweils von dieser Abtretung betroffenen Käufer mitzuteilen.

Erhält der Partnerkunde Zahlungen aus solchen offengelegten Abtretungen, sind sie unverzüglich zur Begleichung der Schulden des Partnerkunden an BÜRORING weiterzuleiten.

Übersteigt der Wert der vom Partnerkunden lt. diesem Vertrag gegebenen Sicherheiten die Gesamtansprüche des BÜRORING um mehr als 20%, so verpflichtet sich BÜRORING, darüber hinausgehende Sicherheiten auf Verlangen des Partnerkunden nach dessen Wahl freizugeben.

Die Freigabe wird nur für vorbezahlte Ware oder deren Ersatzwerte erteilt.

Der Partnerkunde hat die Vorbehaltsware angemessen gegen Feuer, Wasser, Sturm sowie Diebstahl und Vandalismus zu versichern und dem BÜRORING auf Verlangen den Versicherungsschutz durch Prämienquittungen, Policen oder ähnliches nachzuweisen.

#### 4 Schlussbestimmungen

Grundlage des Geschäftsverkehrs mit der Genossenschaft bildet das gegenseitige Vertrauen, das seinen besonderen Ausdruck in den Verschwiegenheitspflichten des § 12 Buchstabe c der Satzung findet. Diese Verschwiegenheitspflichten gelten auch für den Partnerkunden.

Die vertrauliche Behandlung erstreckt sich vor allem auf Einkaufsunterlagen sowie alle anderen vertraulichen Informationen des BÜRORING an seine Partnerkunden.

Verstößt ein Partnerkunde gegen Bestimmungen dieser AGB, so ist BÜRORING zur Beendigung der Zusammenarbeit berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz darüber hinaus bleibt vorbehalten.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten jeglicher Art ist der Sitz des BÜRORING.

Streichungen, Ergänzungen und sonstige Änderungen dieser AGB bedürfen der Beschlussfassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates des BÜRORING und der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Der Partnerkunde hat zur Kenntnis genommen und akzeptiert, dass im Verhältnis zwischen BÜRORING und ihm selbst ausschließlich diese AGB. Soweit nach Geschäftsformularen des Partnerkunden dessen Geschäftsbedingungen gelten sollen, wird sich BÜRORING und der Partnerkunde einigen, dass dies zwischen ihnen beiden nicht gilt, wenn nicht BÜRORING die Geschäftsbedingungen des Partnerkunden ausdrücklich, schriftlich akzeptiert.

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab September 2024. Sie treten außer Kraft, sobald dies unter gleichzeitiger Übersendung der neuen Geschäftsbedingungen angezeigt wird. Bei Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB für Partnerkunden verbindlich.

BÜRORING eG

Der Vorstand

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